REACH
Informationen zur neuen EU-Chemikalienpolitik

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Zur REACH-Chemikalienverordnung

Wir, die Hugo HäffnerHäffner Gruppe, stehen als Händler nur indirekt im Fokus der REACH-Verordnung, da durch unser Haus weder eine eigene Produktion und nur im geringen Umfang der Import von Stoffen und Zubereitungen ausgeführt wird.

Unbeachtet dessen stehen wir der REACH-Verordnung offen gegenüber und haben bereits alle notwendigen Schritte zur Umsetzung bzw. Anwendung von REACH eingeleitet.
Alle unsere Vorlieferanten (Hersteller/Importeure) sind im Rahmen von REACH angeschrieben und um Stellungnahme zur Vor-Registrierung der an uns gelieferten Produkte gebeten worden, um unserseits die Sicherstellung der Lieferfähigkeit und Lieferfreigabe gewährleisten zu können. Da wir davon ausgehen, dass alle Substanzen unseres Lieferprogramms registriert werden, ist es noch zu früh, um zu einzelnen Produkten spezifische Angaben zu machen. Sortimentsänderungen oder Bereinigungen im Rahmen von REACH werden wir Ihnen natürlich sofort nach Kenntnis anzeigen.

Aktuelle Sicherheitsdatenblätter stehen für alle in unserem Sortiment befindlichen Stoffe jederzeit zu Ihrer Verfügung (Internet: www.hugohaeffner.com bzw. auf Anfrage). Zusätzlich werden wir für alle unsere Produkte Stoffdatenblätter im Internet veröffentlichen. Wie in REACH festgelegt, sind die Stoffangaben auf das Produkt bezogen.

   

Vermutlich zählen Sie als Kunde der HugoHäffner Gruppe zu den so genannten „nachgeschalteten Anwendern“ und sind nicht zur Registrierung von Substanzen gemäß REACH-Verordnung verpflichtet.

Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob die Angaben in dem Ihnen vorliegenden Sicherheitsdatenblatt die von Ihnen durchgeführten Anwendungen abdecken. Sie müssen Ihre Lieferanten über neue Anwendungsbereiche informieren, damit diese sowohl in das Sicherheitsdatenblatt übernommen als auch in einem so genannten Expositionsszenario geprüft werden. Sie haben die Pflicht, die chemischen Zubereitungen ausschließlich im vorgesehenen industriellen Anwendungsbereich einzusetzen. In diesem Zusammenhang benötigen wir zu gegebener Zeit Mithilfe, damit wir Ihre Anwendung bei den aus REACH resultierenden Anforderungen korrekt berücksichtigen können.

Kaufen Sie direkt aus einem Nicht-EU-Land, z.B. aus der Schweiz, gelten für Sie als „Importeur“ die entsprechenden Pflichten der REACH-Verordnung.

Die HugoHäffner Gruppe wird alle Lieferanten über eigene und beim Kunden identifizierte Anwendungen informieren (z.B. Oberflächenbehandlungen). Wir werden uns mit Ihnen abstimmen und unsere Lieferanten über zusätzlich festgestellte Applikationen informieren.

Wir werden Sie bei der Einhaltung Ihrer aus REACH entstehenden Verantwortlichkeiten als „nachgeschalteter Anwender“ unterstützen. Unsere Dokumente werden den Richtlinien angepasst, z.B. das neue Format der Sicherheitsdatenblätter. Während der Vorregistrierungsperiode behalten die „alten“ Sicherheitsdatenblätter ihre Gültigkeit. Sie werden in den dafür vorgesehenen Zeitrahmen an die REACH-Anforderungen angepasst und unseren Kunden zur Verfügung gestellt.

Am 01.06.2008 begann die so genannte Vorregistrierungsphase. Da diese Phase erst am 01.12.2008 endet, können wir heute keine Angaben darüber machen, welche Chemikalien und Produkte weiterhin verfügbar bleiben werden und welche vom Markt genommen werden müssen. Wir werden Ihnen alle wichtigen Informationen diesbezüglich unmittelbar nach bekannt werden zukommen lassen.

Absichterklärungen/Fragebögen zur Unterstützung der Kommunikation sind nicht mehr Gegenstand der Diskussion. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir keine Absichtserklärungen/ Fragebögen beantworten. Wir empfehlen jedoch die Zeit zu nutzen, um die internen Prozesse hinsichtlich Umgang und Exposition zu identifizieren.

Zu gegebener Zeit werden wir, in standardisierter Form, auf unsere Kunden zukommen, um die spezifischen Verwendungszwecke/Expositionsszenarien, die über das bereits bekannte Maß der Registrierungen durch die Produzenten hinausgehen, zu erfahren und weiterzugeben.


WO SIND WEITERE INFORMATIONEN ERHÄLTLICH?

2. Text der REACH-Verordnung: Es ist unabdingbar, dass sich die Firmen bereits jetzt mit dem genauen Verordnungsinhalt, insbesondere mit den Anhängen (S. 235 ff) und den darin enthaltenen Datenanforderungen befassen. Die Verordnung (1907/2006/EG; Amtsblatt EU, L 396/2006) ist zugänglich unter http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2006:396:SOM:DE:HTML .

3. EU Informationspapier: Unter http://ec.europa.eu/environment/chemicals/pdf/qa.pdf ist ein Informationspapier unter dem Titel „Questions and Answers on REACH, February 2007“ zugänglich, das diverse Fragen zu den Anforderungen von REACH erörtert.

4. Informationen im Internet: Einige Links können in der Praxis hilfreich sein, u.a.
http://www.reach-info.de/04_umsetzung/01_umsetzung.htm (Umweltbundesamt)
http://www.reach-helpdesk.de (helpdesk der BAUA , Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitsmedizin)
http://www.reach-net.com (mit Verweisen auf weitere Informationsquellen und helpdesks)
http://ecb.jrc.it/reach/ (ECB, European Chemical Bureau der EU )
http://www.reachcentrum.org/services-information-desk.htm (CEFIC)