Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die Vorregistrierungsphase für die so genannten „Phase-in“ Substanzen ist beendet.
Ab dem 1. Dezember 2008 dürfen nur noch vorregistrierte oder registrierte Substanzen in der EU hergestellt, importiert oder in verkehr gebracht werden, wenn ihre Menge von 1 Tonne pro Jahr überschritten wird.
Im Bezug auf die Europäische REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) befindet sich die Hugo Häffner Gruppe grundsätzlich in der Rolle des nachgeschalteten Anwenders und nur sehr selten in der Rolle des Vorregistranten. Aus diesem Grunde war es die Aufgabe unserer Zulieferer, die an die Häffner Gruppe gelieferten Stoffe vor zu registrieren und zu registrieren.
Bisher haben alle unsere Zulieferer ihren Vorregistrierungswillen bzw. ihre Vorregistrierungen bestätigt. Für den Fall von Liefereinstellungen seitens eines Zulieferers werden wir unsere Kunden rechtzeitig informieren und eventuell notwendige Schritte einzuleiten um auch weiterhin REACh-konform lieferfähig zu bleiben, auch über das Ende der Vorregistrierung hinaus.
Die Hugo Häffner Gruppe bestätigt zum gegenwärtigen Zeitpunkt als auch in Zukunft REACh-konform zu handeln. Das schließt auch die rechtzeitige Kommunikation innerhalb der Lieferkette ein, die durch REACh gefordert wird (wie z.B. die Informationsweitergabe über den Gehalt an besonders Besorgnis erregenden Stoffen im Häffner Vertriebsprogramm).
Die REACh-Verordnung gibt vor, dass Stoffe mit hohem Gefährdungspotential ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Diese Stoffe werden auf der sogenannten Kandidatenliste (Anhang XIV) genannt. In diesem Zulassungsverfahren werden die
Verfügbarkeit von Alternativen und deren eventuellen Risiken und gleichzeitig die
wirtschaftliche und technische Durchführbarkeit geprüft.
In der Kandidatenliste befinden sich momentan folgende Produkte aus unserem Lieferprogramm:
| Borax (Dinatriumtetraborat-10-hydrat) |
EINECS: 215-540-4 |
| Borsäure |
EINECS: 233-139-2 |
| Cobalt-(II)-chlorid |
EINECS: 231-589-4 |
| Dibutylphthalat |
EINECS: 201-557-4 |
| Diisobutylphthalat |
EINECS: 201-553-2 |
| Kaliumchromat |
EINECS: 232-140-5 |
| Kaliumdichromat |
EINECS: 231-906-6 |
| Natriumdichromat |
EINECS: 234-190-3 |
| Trichlorethylen |
EINECS: 201-167-4 |
| Cobaltdinitrat Hexahydrat |
EINECS: 233-402-1 |
| Bis-(2-ethylhexyl)phthalat |
EINECS: 204-211-0 |
| Chromtrioxid |
EINECS: 215-607-8 |
| 2-Ethoxyethanol |
EINECS: 203-804-1 |
| Cobaltsulfat |
EINECS: 233-334-2 |
| Hydrazin |
EINECS: 206-114-9 |
| 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) |
EINECS: 212-828-1 |
| Phenolphthalein |
EINECS: 201-004-7 |
| Ethylendichlorid |
EINECS: 203-458-1 |
| Dimethylacetamid |
EINECS: 204-826-4 |
| Dimethylformamid |
EINECS: 200-679-5 |
Über Änderungen in der Kandidatenliste werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Die Kandidatenliste können Sie auf folgender Internetseite der ECHA einsehen:
http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp
Die Hugo Häffner Gruppe wird Stoffe der Kandidatenliste in ihren Sicherheitsdatenblättern (Kapitel 3) nennen, wenn solche Stoffe zu mehr als 0,1 Prozent in ihren Produkten enthalten sind.
Verwendungen und REACh
Die von unseren Kunden gemeldeten Verwendungszwecke werden, wie von REACh gefordert, entlang der Lieferkette „upstream“ kommuniziert. Die Registranten, respektive Hersteller, haben jedoch nur die Pflicht, den nachgeschalteten Anwender zu informieren, wenn eine Verwendungen nicht berücksichtigt werden kann. Es gibt auch keine Pflicht seitens des Lieferanten, eine Verwendung als Teil des Registrierungsdossiers zu bestätigen, bevor eine Sicherheitsbeurteilung (CSA) ausgearbeitet werden kann. Eine Verwendung ist erst offiziell genehmigt, wenn das Registrierungsdossier akzeptiert worden ist. Die genehmigten Verwendungen werden dann via Expositionsszenarien in den erweiterten Sicherheitsdatenblätter kommuniziert. Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien müssen jedoch nur für als gefährlich eingestuften Stoffe und Gemische erstellt werden. Dies kann abhängig von der Registrierungsfrist für den jeweiligen Stoff und Lieferant bis 2018 dauern.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir nicht in jedem Einzelfall eine Bestätigung ausstellen. Wir sind direkt von der REACh-Verordnung unterworfen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, alle Anforderungen des geltenden Chemikalienrechts zu erfüllen.
Sollten Sie detaillierte Auskünfte, bezüglich REACh, für ein bestimmtes Produkt wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren REACh-Beauftragten Herrn Stöckle
Email: markus.stoeckle@hugohaeffner.com